Das BKS hat nach den neuen Weisungen des Bundes auch strengere Regelungen für die Volksschule erlassen. Diese betreffen in erster Linie die Oberstufe.
Für die Kindergarten- und Primarstufe wurde lediglich die Zeitdauer von 15 Minuten für die Abstandsregel nicht mehr definiert, d.h. die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen für Erwachsene besteht jederzeit, wenn der Mindestabstand von 1.5 m zu den Schülern oder anderen Erwachsenen nicht eingehalten werden kann und keine andere Schutzvorritzung (Schutzscheibe) vorhanden ist.
An den Kindergärten und Primarschulen halten wir uns jederzeit an die vorgegebenen Hygiene- und Schutzmassnahmen.